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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MaxxGold Alexander Gabriel * Georg-Gleistein-Straße 115 * 28757 Bremen (nachfolgend MaxxGold)

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MaxxGold und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an, es sein denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Verkaufsberechtigt ist jede Person, die über 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und alleiniger Eigentümer und Verfügungsberechtigter der eingesandten Gegenstände ist.

 

2. Zusendung
2.1
Die Einsendung von Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ausnahmen bilden der Versand mit der von MaxxGold zur Verfügung gestellten Versandbox (im MaxxGold-Set enthalten), dem anzufordernden DHL- Retourenlabel oder die Abholung von Gegenständen durch ein von MaxxGold beauftragtes Transportunternehmen von einer vom Verkäufer angegebenen Adresse. Hier werden die Kosten lediglich für den Versand von MaxxGold getragen. Die genannten Versandmöglichkeiten sind auf www.maxxgold.de anzufordern.

2.2 Jeder Sendung muss ein vom Verkäufer vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Begleitschreiben beiliegen. Das Schreiben wird auf www.maxxgold.de zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Bei ordnungsgemäßer Verpackung (DHL-AGB) und Zusendung der Gegenstände mit Hilfe des im MaxxGold-Set bereitgestellten Versandmaterials oder dem von MaxxGold zur Verfügung gestellten Retourenlabel, ist der Versand über DHL bis 500 € versichert. Vertragspartner für den Versand und der Transportversicherung ist für den Verkäufer die Transportfirma DHL.

2.3 Beim Abgeben der Gegenstände in der Postfiliale, sollte der Verkäufer zum Beweis des Versands und zur Forderung von Ansprüchen im Falle eines Versicherungsfalles den ausgehändigten Sendungsbeleg der Postfiliale aufbewahren. Belege/Nachweise evtl. Fotografien über die Art, Anzahl, und Wert der eingesendeten Gegenstände sind bei Schadenersatzansprüchen gegenüber der Transportfirma nötig. Mit Hilfe des Einlieferungsbeleges und der darauf vermerkten Sendungsnummer kann der Lieferstatus auf www.dhl.de abgefragt werden.

2.4 Bei Zusendungen mit einem Wert über 1000 € bietet MaxxGold eine für den Verkäufer kostenlose Abholung durch eine Transportfirma an. Zu buchen ist diese Abholung auf www.maxxgold.de. Der Verkäufer sorgt für eine ausreichend gesicherte und vor Beschädigungen schützende Verpackung. Der Kunde erhält von der Transportfirma einen Einlieferungsbeleg, welcher das einzige Beweismittel der Einlieferung ist. Belege/Nachweise evtl. Fotografien über die Art, Anzahl, und Wert der eingesendeten Gegenstände sind bei Schadenersatzansprüchen gegenüber der Transportfirma nötig.

2.5 MaxxGold behält sich das Recht vor, die Annahme von Sendungen mit augenscheinlichen Beschädigungen oder Sendungen, die den Eindruck erwecken vor der Lieferung an MaxxGold geöffnet oder manipuliert worden zu sein, abzulehnen.

2.6 MaxxGold rät bei eigenem Versand zur Sicherheit des Kunden, die Gegenstände in ausreichendem Umfang zu verpacken und zu versichern. Die eingesandten Gegenstände sollten zur Sicherheit des Kunden in der Weise verpackt werden, dass eine Beschädigung während des Versands ausgeschlossen und der Inhalt nicht erkennbar ist. Der Kunde sollte auf der Verpackung Worte wie MaxxGold, Edelmetall, Gold, Silber, Platin, Palladium, Schmuck, Zahngold, etc. vermeiden, die auf den Inhalt schließen lassen könnten.

 

3. Vertragsgegenstand
3.1
Altedelmetalle
MaxxGold kauft Altedelmetalle in Form von Schmuck, Edelmetallbarren- und Münzen, Dentalmaterial etc. zwecks Verwertung an. Entscheidend für die Bewertung und der Ermittlung des Angebotspreises sind das Gewicht und der Edelmetallgehalt. Unberücksichtigt dabei werden Unversehrtheit, Wiederverkäuflichkeit und Wiederbeschaffungswert.

3.2 Schmuck und Edelsteine
Schmuck mit Edelsteinen und / oder Brillanten können über den auf Basis von Edelmetallgehalt und Gewicht von MaxxGold errechneten ankaufspreis angekauft werden, da Edelsteine ggfls. zusätzlich bewertet werden und somit den Ankaufspreis erhöhen. MaxxGold ist nicht verpflichtet Steine anzurechnen. MaxxGold übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von jeglichem Steinbesatz an Gegenständen, die MaxxGold zwecks Bewertung und Unterbreitung eines Ankaufsangebotes zugesendet werden.

3.3 Modeschmuck
MaxxGold kauft keinen Modeschmuck, Halbedelsteine oder Gegenstände an, die kein Edelmetall aufweisen. MaxxGold sendet solche Gegenstände nur auf ausdrücklichem Verlangen des Kunden und entsprechendem Vermerk auf dem Edelmetallbegleitschreiben zurück. MaxxGold behält sich vor eine Gebühr für den Mehraufwand zzgl. Porto und Verpackung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Wurde eine Rücksendung dieser Gegenstände vom Verkäufer nicht gewünscht oder gefordert, so erfolgt unwiderruflich die Entsorgung durch MaxxGold.

 

4. Vertragsabschluss
Mit Zusendung von Wertgegenständen an MaxxGold bietet der Verkäufer diese zum Ankauf an. MaxxGold ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Vertragsangebot des Kunden nach Eingang der Gegenstände in den Geschäftsräumen von MaxxGold anzunehmen. Bei Zustimmung wird MaxxGold den ermittelten Ankaufspreis dem Kunden mitteilen (per E-Mail, Fax, Telefon). Nach Zustimmung und Bestätigung des Kunden, wird die Zahlung wunschgemäß per Überweisung auf das genannte Konto oder per Verrechnungsscheck getätigt. Das Eigentum am Ankaufsgegenstand geht mit Zahlung des Betrages auf MaxxGold über. Erfolgt keine Rückmeldung des Absenders innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots, ist dies einer Zustimmung auf das Angebot gleichbedeutend.

 

5. Begutachtung
Um eine schnelle und gründliche Bearbeitung und Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände zu gewährleisten, gestattet der Verkäufer die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände. Der Verkäufer genehmigt MaxxGold im Zuge der Begutachtung bestimmte Säuren, die zu dauerhaften Verfärbungen und/oder tiefe Einkerbungen führen können, auf die Oberfläche der Gegenstände anzubringen. MaxxGold ist nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, falls abzusehen ist, dass die Gegenstände im Rahmen der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist. Bei Uhren gestattet der Verkäufer MaxxGold das Öffnen des Gehäuses und Abnehmen des Armbandes zwecks Prüfung des Zustandes, Originalität, Defekte etc. Weiter ist der Verkäufer damit einverstanden, dass im Rahmen der Begutachtung z.B. von Uhren irreparable Schäden, entstehen können, die der Bewertung dienen und erforderlich hierfür sind.

 

6. Preisangebot
Der Ankaufspreis richtet sich nach den börsenabhängigen Tageskursen für Edelmetalle auf www.maxxgold.de oder aufgrund des von Angebot und Nachfrage beeinflussten Ankaufspreis zum Zeitpunkt der Bewertung. Sollte MaxxGold das Vertragsangebot des Kunden nicht annehmen, so wird MaxxGold die eingesandten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden zurücksenden.

 

7. Ankauf und Kaufpreiszahlung
MaxxGold erklärt die Annahme entweder durch eine Bestätigung per E-Mail, Fax, Telefonanruf, Überweisung des Kaufbetrages oder Zusendung eines Verrechnungsschecks an den Kunden. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck. Der Kunde hat MaxxGold eine ordnungsgemäße und jederzeit erreichbare Anschrift mitzuteilen. MaxxGold ist nur zur einmaligen Versendung eines Verrechnungsschecks an die angegebene Adresse verpflichtet. Der Eigentümer der Ware sowie der Kontoinhaber müssen übereinstimmen. Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern, nach § 14 BGB, muss uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der Verkäufer MaxxGold eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann lt. Rechnungsbedingungen des Verkäufers per Banküberweisung durch MaxxGold vorgenommen.

 

8. Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen.
Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben, bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses durch MaxxGold mitgeteilt. MaxxGold behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände an den Verkäufer zurückzusenden.

 

9. Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger/Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an die Firma MaxxGold zu übersenden.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Zustand, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist von 14 Tagen, gilt die Rücksendung als mängelfrei und somit als akzeptiert.

 

10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Bearbeitung von Aufträgen und der Vertragsabwicklung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind die unbedingt benötigten Daten für Transportunternehmen und Banken, die diese Informationen zur Sicherstellung des Ablaufs der Auftragsbearbeitung benötigen.

 

11. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf uns über.

 

12. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.

 

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Bremen.

Ihre Vorteile
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Unsere Preise
Gold
 9991) 58,81 € / g
 986 57,06 € / g
 916 53,03 € / g
 900 52,11 € / g
 750 43,47 € / g
 585 34,18 € / g
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Zahngold
 750 44,08 € / g
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Bei über 100 verschiedenen Dentallegierungen geben wir hier nur zwei verschiedene Möglichkeiten an. Unsere RF-Analyse ermittelt den genauen Edelmetallgehalt Ihres Materials.

1) handelsfähig
2) Goldbarren bis 5g im Neuzustand von Heraeus, Degussa, Umicore, C.Hafner
Silber
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 925 0,59 € / g
 900 0,56 € / g
 835 0,51 € / g
 800 0,49 € / g
 750 0,49 € / g
 625 0,38 € / g
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1) handelsfähig
Platin
 9991) 28,49 € / g
 950 23,38 € / g
 900 23,19 € / g
 800 20,62 € / g
 750 19,33 € / g
Palladium
 9991) 27,88 € / g
 950 26,01 € / g
 800 20,73 € / g
 500 10,36 € / g
1) handelsfähig
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Aktualisierung in:

Letzte Aktualisierung: 21.11.2024 07:45
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